Barriere­freiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit 
Für die Website ÖGD

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.oegd -bw-karriere.de. 
Diese Webseite wird vom Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg betrieben. 

So können Sie diese Website nutzen

Wir möchten, dass möglichst viele Menschen diese Website nutzen können.  
Sie können zum Beispiel diese Dinge tun:

  • Sie können die Farben, Kontraste und Schriftarten über die Einstellungen Ihres Browsers oder Geräts ändern. 
  • Sie können die Website bis zu 4-mal größer machen. Der Text bleibt trotzdem gut lesbar. 
  • Sie können die Website mit der Tastatur bedienen. Sie brauchen dafür keine Maus. 
  • Sie können die Website mit Ihrer Stimme steuern. 
  • Sie können sich die Texte vorlesen lassen. Dafür gibt es ein besonderes Programm. Dieses Programm heißt Screenreader. 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Probleme in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Website auffallen, können Sie uns kontaktieren:  
E-Mail: team-oegd@cyrano.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere der Überschrift „Rückmeldung und Kontaktangaben“ genannte Stelle oder Person darüber informieren. 

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. 

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen. 

Technische Informationen über die Barrierefreiheit der Webseite

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) ist bemüht, Ihrer Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.oeffentlichergesundheitsdienst.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • Einige Bilder, die Textbotschaften enthalten, sind als dekorativ ausgezeichnet. Screenreader übergehen diese Inhalte, sodass die Botschaft für ihre Nutzenden verloren geht. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.1.1.1 (Nicht-Text-Inhalt). 
  • Einige Überschriften sind als einfache Absätze umgesetzt. Screenreader-Nutzende können diese Überschriften nicht zur Orientierung und Navigation verwenden. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.1.3.1 (Info und Beziehungen).  
  • Auf einigen Seiten werden Inhalte vor der zugehörigen Überschrift vorgelesen. Screenreader-Nutzende können diese Inhalte dadurch nicht richtig zuordnen. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.1.3.2 (Bedeutungsvolle Reihenfolge).  
  • Bei starker Vergrößerung werden einige Texte abgeschnitten und können nicht vollständig gelesen werden. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.1.4.10 ( Automatischer Umbruch).   
  • Einige Texte sind als Bilder statt als echter Text umgesetzt. Nutzende können Schriftart, Farben und Abstände dieser Texte nicht an ihre Bedürfnisse anpassen. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.1.4.5 (Bilder von Text).  
  • Die Kartenanwendung kann nicht mit der Tastatur bedient werden. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.2.1.1 (Tastatur).  
  • An einigen Stellen wird der Tastaturfokus nicht korrekt geführt, etwa beim Öffnen von Dialogen, beim Nachladen von Inhalten und bei einer erst am Seitenende erreichbaren Hilfsfunktion. Tastaturnutzende verlieren dadurch ihre Position oder erreichen Funktionen nur umständlich. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.2.4.3 (Fokus-Reihenfolge).  
  • Einige Bedienelemente sind nicht, unverständlich oder nicht in der Seitensprache beschriftet. Nutzende erfahren dadurch nicht, welchen Zweck diese Elemente haben. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen).  
  • Bei einigen Bedienelementen ist der Tastaturfokus nicht oder nur schwer sichtbar. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.2.4.7 (Fokus sichtbar).  
  • Ein Eingabefeld für die Umkreissuche hat keine ausreichende Beschriftung oder Anweisung. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.3.3.2 (Beschriftungen oder Anweisungen).  
  • Bei einigen Bedienelementen werden Rolle oder Zustand nicht an assistive Technologien vermittelt, etwa der aktive Reiter im Consent-Banner. Ein Dialog lässt sich zudem nicht mit der Escape-Taste schließen. Dies verstößt gegen EN 301 549 Anforderung 9.4.1.2 (Name, Rolle, Wert).  

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BBG kontinuierlich um. 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 21.7.2026 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Bewertung der Firma mindscreen GmbH (Prüfung
17.07. bis 21.7.2026).

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Matthias Baumer

Beratungsstelle ÖGD

Max Suminer

Beratungsstelle ÖGD

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Was ist der Öffentliche Gesundheitsdienst? Und was macht er?

Der Öffentliche Gesundheitsdienst in Baden-Württemberg heißt kurz ÖGD. Der ÖGD schützt die Gesundheit aller Menschen im Land. Er macht sehr viele verschiedene Dinge. Zum Beispiel schützt er vor ansteckenden Krankheiten. Er überwacht die Hygiene in Krankenhäusern und Kantinen. Er kontrolliert das Trinkwasser und die Lebensmittel. Er bietet Impfungen an – auch für Auslands-Reisen. Er untersucht Kinder beim Schuleintritt. Er berät zu Themen wie Sucht, Behinderung und psychische Gesundheit. Er fördert die Gesundheit in Kitas und Schulen. Er kümmert sich auch um Umwelt-Medizin und schädliche Stoffe im Boden.

Welche Behörden gehören zum ÖGD in Baden-Württemberg?

Der ÖGD ist kein einzelnes Amt. Er ist ein starkes Netzwerk aus vielen Behörden. Es gibt 38 Gesundheitsämter in Baden-Württemberg. Sie sind direkt vor Ort in den Städten und Landkreisen. Das Sozialministerium Baden-Württemberg ist die oberste Gesundheits-Behörde im Land. Die Regierungs-Präsidien sind die mittlere Ebene. Das Landes-Gesundheitsamt ist die fachliche Leitstelle für ganz Baden-Württemberg. Alle arbeiten zusammen – auf kommunaler Ebene und auf Landes-Ebene mit einer Schnittstelle zur Bundes-Ebene. Öffentliche Gesundheit in Baden-Württemberg ist Teamarbeit.